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Ergänzung der Gerätesätze zur Fischerprüfung
ab 2015

 Im Jahr 1998 wurden Gerätesätze für die Fischerprüfungen bei den Unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie für die Vorbereitungslehrgänge angeschafft.

Im Jahr 1998 wurden Gerätesätze für die Fischerprüfungen bei den Unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie für die Vorbereitungslehrgänge angeschafft. Diese wurden aus der Fischereiabgabe finanziert. Seitdem wird mit diesen weitgehend identischen Gerätesätzen geschult und geprüft. Es ist weiterhin sinnvoll, eine vergleichbare Geräteausstattung in Ausbildung und Prüfung zu verwenden, um den Prüfungserfolg zu steigern.

Für die Novellierung 2015 können die vorhandenen Gerätesätze weiterhin verwendet werden. Folgende Kleinteile, die in jedem Angelgeschäft verfügbar sind, sollten aber für die Fischerprüfungen sowie für die Vorbereitungslehrgänge ergänzt werden:

Kleines Futterkörbchen,
ca. 20Stahlvorfach, 40 cm, < 5,4 kg
Stahlvorfach, 40 cm, <11,3 kg
Stahlvorfach, 20 cm, als falsche Lösung (optional)
Stahlvorfach, 10 cm, als falsche Lösung (optional)
Monofile Schnur, 15-20 kg Tragkraft, ca. 10 m (Schlagschnur)
Gewichte aus alternativem Material (Feingewichte aus Zinn, Grundgewichte aus Kupfer oder Stein, versch. Gewichte aus Edelstahl)

Nähere Details zu den Änderungen, die den Gerätesatz betreffen, können Sie [hier] nachlesen.

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