Schnupperangeln auch für Kinder und Erwachsene ohne Fischereischein
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV NRW) hat 2017 in einem Runderlass erklärt, dass ein Schnupperangeln für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich ist. So können Angelinteressierte das Angeln unverbindlich, d. h. ohne Fischereischein, bei einem „Schnupperangeln" ausprobieren.
Ein Schnupperangeln darf unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
- Es handelt sich um eine ein- bis zweitägige Veranstaltung.
- Veranstalter ist ein Fischereiverband.
- Es wird eine unmittelbare und ausreichende Betreuung der Kinder und Jugendlichen
durch erwachsene Fischereischeininhaber gewährleistet. - Tierschutzrelevante Vorgänge werden vom Fischereischeininhaber durchgeführt.
- Teilnehmer dürfen kein eigenes oder mitgebrachtes Angelgerät verwenden.
Der Erlass richtet sich nicht nur an Verbände, sondern an Verbände mit ihren angeschlossenen Vereinen. Er gilt demnach auch für die Veranstaltungen unserer Vereine.
Nutzen Sie die Möglichkeit, junge Menschen an das Angeln heranzuführen und ihnen den verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit dem Lebewesen Fisch beizubringen.
Beratung und Kontaktperson: Max Beiing
Das Anmeldeformular könnt Ihr hier herunterladen: Anmeldung "Schnupperangeln"
Weitere Informationen erhaltet Ihr in unserer Planungshilfe "Schnupperangeln".
Druckvorlagen (beschreibbare Eindrucke) für unsere neuen Schnupperangel-Poster
DOWNLOAD:
Druckvorlage Eindruck Poster im Format B1
Druckvorlage Eindruck Poster im Format DIN A3