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Überprüfung der Effizienz von Besatzmaßnahmen

Neben Besatzmaßnahmen zur fischereilichen Bewirtschaftung von Anglern und Berufsfischern werden in NRW auch von behördlicher Seite Fische besetzt. Dies findet meist im Rahmen von Wiederansiedlungsprojekten mit der Intention statt, Fischbestände zu stützen, die ausgestorben sind oder deren Entwicklung stark rückläufig ist.

Derartige Besatzmaßnahmen sind in der Bevölkerung meist positiv behaftet. Jedoch kann auch hier Kritikpotenzial bestehen, etwa wenn die genetische Abstammung hinterfragt wird. Zudem ist nicht jede Besatzmaßnahme trotz intensiver Planung zielführend oder langfristig erfolgreich. Eine Zusammentragung von Ergebnissen bisheriger Maßnahmen und deren Auswertung soll eine Übersicht liefern, welche Besatzstrategien für welche Gewässer und Arten geeignet sind und welche Erfolge bisher erzielt werden konnten.

Die bekannteste und traditionsreichste Besatzform ist der Fischbesatz durch Angelvereine in ihre Vereinsgewässer. Die gesetzliche Hegepflicht, die im Landesfischereigesetz verankert ist, erlaubt, bzw. erfordert den Fischbesatz in beeinträchtigten oder neu entstandenen Gewässern. Dies schließt neben Besatz nach Fischsterben, Erstbesatz in neuen Gewässern oder der Wiederansiedlung einer ursprünglich heimischen Art auch den Besatz bei beeinträchtigter natürlicher Reproduktion einer Art ein. Somit obliegt den Fischereirechtsinhabern bzw. Pächtern ein nachhaltiges Management der Fischbestände und ihrer Habitate.

Dennoch wird vor allem beim Besatz durch Angelvereine oftmals naturschutzfachliche Kritik laut. So können diverse ökologische Risiken, wie die Einbringung von Krankheitserregern oder Neozoen, nicht ausgeschlossen werden. Oftmals gilt Besatz allerdings als notwendig und sinnvoll, bedingt durch anthropogene Degradierungen des Habitates, die ein Aufkommen eines natürlichen Fischbestandes unterbinden. Anhand von Fangstatistiken und Besatzbeihilfeanträgen soll die Effizienz von Besatzmaßnahmen für verschiedene Arten ausgewertet werden. Unterstützt werden sollen diese Daten durch aktuelle Informationen in Form von Besatzzahlen, Vorgehensweisen und auftretende Problemen. Erhoben werden diese Daten innerhalb des Projektes durch einen Fragebogen, der an alle Vereine verschickt wurde.

Einige Besatzmaßnahmen sollen daraufhin mit interessierten Vereinen auf ihren Erfolg in kleinen wissenschaftlichen Experimenten getestet werden. Das Projekt soll dem Erfahrungsaustausch dienen, sowohl von Experten als auch von Angelvereinen mit langer Besatztradition. Der Austausch soll motivieren, neue Wege auszuprobieren und potenziell veraltete Strategien zu überprüfen, um die Hegepflicht besser zu erfüllen, den ökonomischen Aufwand zu verringern und zugleich die ökologischen Risiken niedrig zu halten.

Zudem existiert eine von Experten erstellte Leitlinie zum Fischbesatz in NRW, die artspezifische Besatzzahlen für verschiedene Gewässertypen, gemessen an ihrem Trophiegrad liefert. Die in der Leitlinie angegebenen Zahlen wurden bisher jedoch nicht wissenschaftlich im Freiland überprüft. Die Leitlinie soll zur kritischen Betrachtung von Besatzmaßnahmen anleiten und Hegepflichtigen Werte an die Hand geben, die sich nach den verschiedenen Gegebenheiten eines Gewässers richten lassen. Bisher ist jedoch nicht bekannt, in welchem Umfang Vereine nach dieser Leitlinie handeln und ob die Empfehlungen gemessen am Trophiegrad effizient sind. Auch diese Thematik wird in dem Fragebogen evaluiert und soll Handlungsbedarf an einer Überarbeitung der Leitlinie aufzeigen. Hierfür ist es ebenfalls wichtig, die Angler zu inkludieren und zusammen mit ihnen Besatzmaßnahmen zu überprüfen.

Bitte senden Sie uns auch weiterhin die ausgefüllten Fragebögen zu, jeder Bogen zählt! Neue Exemplare können bei Dr. Svenja Gertzen (storm(at)lfv-westfalen.de) angefordert werden.


Ansprechpartnerin

Dr. Svenja  Storm
Biologin MSc
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