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Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit dem 22.12.2000 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung des ökologischen Zustands unserer Gewässer möglichst bis 2027. 

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für Bäche, Flüsse, Seen, für das Grundwasser und die Küstengewässer Ziele fest. Die Wasserqualität soll gesichert und, wenn nötig, weiter verbessert werden.

Die Oberflächengewässer sind Lebensräume für eine vielfältige Fauna und Flora. Um die Artenvielfalt zu erhalten bzw. zu stärken, sollen die ökologischen Potenziale der Gewässer weiter entwickelt werden. Außerdem soll der Wasserhaushalt ausgeglichen sein. Da die Fische in der WRRL eine erhebliche Rolle bei der Bewertung der Gewässer spielen, ist der Fischereiverband NRW in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien an der Umsetzung beteiligt. Der Interessenvertreter des Fischereiverbandes NRW ist Dr. Olaf Niepagenkemper.

Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie können nur erreicht werden, wenn alle daran mitarbeiten, die Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft, die Verbände, die Industrie, die Städte und Gemeinden und viele andere mehr. Deshalb sind die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Zusammenarbeit in Flussgebieten sehr wichtige Instrumente. Mit dem derzeit vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas, und mit dem ebenfalls vorliegenden Entwurf des Maßnahmenprogramms liegt eine umfassende Darstellung des derzeitigen Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers, der signifikanten Belastungen, der Bewirtschaftungsziele, der bis 2015 geplanten Maßnahmenprogramme und der dafür entstehenden Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten vor.

Insgesamt ist festzustellen, dass für ein Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, dass durch eine hohe Bevölkerungsdichte, Vorbelastungen aus der Zeit des Bergbaus und der Schwerindustrie, aktuelle Nutzungen durch Industrie, Energieerzeugung, Landwirtschaft und Transportwege geprägt ist, die Herausforderungen an den Erhalt des Gewässerzustands und an weitere Verbesserungen anspruchsvoll sind.

Es muss daher sehr darauf geachtet werden, dass Probleme möglichst beim Verursacher beseitigt werden und nur kosteneffiziente Maßnahmen durchgeführt werden. Insgesamt ist eine sorgfältige und umfassende Planung notwendig. Besonders wichtig sind hier Beteiligungen des Fischereiverbandes NRW an Planungen zur Durchgängigkeit an Wehren, insbesondere wenn komplizierte Bedingungen beim Bau von Fischwanderhilfen an Standorten mit einer Wasserkraftnutzung vorliegen.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bewirtschaftungsplans haben die Träger öffentlicher Belange, die Regionalräte bei den Bezirksregierungen, die Maßnahmen- und Lastenträger und nicht zuletzt jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich detailliert zu informieren und qualifizierte Stellungnahmen abzugeben, um dadurch die Planungen bis Mitte des Jahres 2009 weiter zu verbessern und insgesamt für den Zeitraum bis 2015 zu einem Maßnahmenprogramm zu kommen, das den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie gerecht wird und breit mitgetragen wird. Die Stellungnahmen der genannten Gruppen bilden zusammen mit dem bis Ende des Jahres 2009 fortgeschriebenen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm die wesentliche Grundlage für die Befassung der Landesregierung. Vielfältige Informationen zum Thema der Wasserrahmenrichtlinie finden sich unter www.flussgebiete.nrw.de.

Die WRRL wird in der Zukunft weit reichende Veränderungen an vielen Gewässern bewirken, die auch die Fischerei betreffen. Daher ist es unumgänglich, dass die Fischerei bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch in der Zukunft beteiligt ist. Der Interessenvertreter des Fischereiverbandes NRW ist Dr. Olaf Niepagenkemper.


Ansprechpartner

Dr. Olaf  Niepagenkemper
Dipl. Geograph
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