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Möhne- und Sorpetalsperre sind bereits befallen, weitere Ausbreitung soll verhindert werden.
Der Ruhrverband betrachtet das Auftreten der ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammenden Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) in seinen sauerländischen Talsperren mit großer Sorge. Am Montag, 4. August 2025, fanden in der Sorpetalsperre Tauchuntersuchungen statt, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie stark die Besiedlung des Sees mit der invasiven, also nicht-heimischen Muschelart bereits fortgeschritten ist. Auch in der Möhnetalsperre hat sich die Quaggamuschel massiv ausgebreitet, Unterwasseraufnahmen aus vergangenen Tauchuntersuchungen zeigen großflächige Ablagerungen an technischen Bauteilen und Anlagen.
Der Ruhrverband setzt nun alles daran, um die Übertragung auf seine anderen Talsperren im Sauerland zu verhindern. Hierbei ist vor allem die Mithilfe derjenigen gefragt, die Boote auf den Talsperren haben, denn Sport- und Angelboote, die zwischen verschiedenen Gewässern - etwa den niederländischen Großgewässern und den Talsperren des Sauerlands - pendeln und vor dem Wiedereinsetzen nicht gründlich gereinigt werden, stellen einen der Hauptübertragungswege dar.
Ab sofort gelten daher für die Talsperren des Ruhrverbands neue Regeln, die auch Angler betreffen:
- Alle Boote, die auf mehr als einer Talsperre des Ruhrverbands eingesetzt oder von einem anderen Gewässer auf eine Talsperre des Ruhrverbands verbracht werden, müssen vor dem erneuten Einsetzen auf einer Ruhrverbandstalsperre einer Grundreinigung unterzogen werden.
- Die Grundreinigung ist mit einem Hochdruckreiniger und möglichst mit 60° C heißem Wasser vorzunehmen.
- Auch Trailer und Elektromotoren müssen grundgereinigt werden.
- Etwaiges Bilgenwasser und Restwasser aus sonstigen Behältnissen sind vollständig abzulassen.
- Auch die mikroskopisch kleinen Larven (50–150 μm) und Eier der Muschel reichen zur Besiedlung eines neuen Gewässers aus. Sie sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, müssen aber ebenfalls gründlich entfernt werden. Deshalb ist besonders auf Ritzen, Zwischenräume etc. zu achten.
- Nach der Reinigung müssen Boot, Trailer und Elektromotor vollständig trocknen (Zeitraum ca. drei Wochen).
- Auch andere Sportgeräte, die mit Wasser in Berührung kommen (SUPs, Boards, Foils, Kajaks, Kanus, Tauchequipment etc.), müssen gründlich gereinigt und getrocknet werden.
- Wie auch in der für alle Talsperren des Ruhrverbands geltenden Freizeitordnung festgelegt ist, darf die Reinigung nicht im Stauraum oder Uferbereich stattfinden.
» Zur Pressemitteilung des Ruhrverbandes
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