Seitenanfang


Corona-Regelungen ab dem 09.07.2021

Inzidenzwert 0-35

Für das Angeln ist keine Personbegrenzung mehr notwendig. 

Für Versammlungen, Sitzungen und sonstige Vereinsveranstaltungen gelten folgende Regelungen:

In der CoronaSchVO vom 24. Juni 2021 in der ab dem 10. Juli 2021 gültigen Fassung ist die Zulässigkeit von Vereinsversammlungen in § 18 Veranstaltungen und Versammlungen geregelt. Sie richtet sich nach den jeweils aktuellen Inzidenzstufen:

Zulässigkeit von Vereinsveranstaltungen (PDF)

 


Alle Angaben ohne Gewähr

powered by webEdition CMS