Fischhege

Der Verband unterstützt die Fischereivereine bei der Hege der Fischbestände. Hege bedeutet die Schaffung und Erhaltung artenreicher heimischer Fischbestände, die der Größe und Beschaffenheit der Gewässer entsprechen.

Diese Formulierungen entsprechen § 3 des Landesfischereigesetzes (LFG) entnommen. Sie verpflichten die Fischereivereine zur Pflege des Gewässers und zur Hege des Fischbestandes.

Diese Maßnahmen bestehen nicht nur aus Fischbesatz, sondern zielen auch auf die Verbesserung der Lebensbedingungen für Fische, wo dies wegen der Strukturarmut der Gewässer angebracht ist.

In diesem Sinne können z. B.

– Kleingewässer und Flachufer angelegt und bepflanzt,

– Kiesbetten aufgeschüttet oder aufgelockert,

– Totholz oder Störsteine eingebracht und

– Wehre und Sohlschwellen abgebaut bzw. Fischwanderhilfen installiert werden.

Fischhege wird auch ausgeübt, wenn Fischarten, die sich übermäßig entwickelt haben, gezielt befischt werden. Darüber hinaus ist die Aneignung von Fischen ein eigentumsgleiches Recht, von dem durch den Angler auf nachhaltige, d. h. naturverträgliche Weise Gebrauch gemacht wird.