Angeln in LFV-Gewässern weiterhin erlaubt!

„Nein zum Angelverbot“

Minister Johannes Remmel machte bei der Sitzung des Umweltausschusses im Landtag am 16.02.2011 deutlich, dass ein Angelverbot aufgrund von PCB-Belastungen nicht gerechtfertigt ist.

Diese Aussage stellt auch das Vorgehen der Stadt Dortmund in Frage, die gegenüber dem Landesfischereiverband mit einem Angelverbot droht. Der Landesfischereiverband wird stattdessen mit Verzehrempfehlungen oder Entnahmeverboten für einzelne Arten auf der Grundlage valider Daten angemessen auf eine mögliche Bedrohung reagieren. Ein Rundumschlag gegen die Angler und Verbandsmitglieder unter dem Deckmantel der Gesundheitsvorsorge wird abgelehnt.


Falsche bzw. missverständliche Pressemeldungen haben in den vergangenen Tagen zu Irritationen unter den Anglern geführt. Sie beziehen sich auf die Ergebnisse von PCB-Messungen an Fischen aus dem Dortmunder Hafen.

Andere Kanalstrecken oder Gewässer wurden bisher nicht untersucht!

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als zuständige Fachbehörde spricht von der Möglichkeit, dass weitere Häfen und Industriestandorte belastet sein könnten.

Hinweise für eine Belastung von Fischen aus den freien Fahrten der Kanäle oder aus anderen LFV-Gewässern liegen zurzeit nicht vor!

Der Dortmunder Hafen ist an den Verein 1. ASV Dortmund e. V. verpachtet, der unter Androhung der Aufhebung des Pachtvertrages einem freiwilligen Angelverzicht zugestimmt hat. Mit dem LFV-Jahreserlaubnisschein darf und durfte dort nicht geangelt werden.

Sowohl Tages- als auch Jahreserlaubnisscheine (gelbe Karten) behalten ihre Gültigkeit für alle dort verzeichneten Gewässer!

Bei der Bewertung von PCB-Messungen muss nach Fischarten unterschieden werden. Fettreiche Fische speichern die Stoffe in höherem Maße. Deshalb ist der Aal besonders betroffen. Diese Art sollte mit einem gewissen Sicherheitsabstand zum Dortmunder Hafen auch aus dem Dortmund-Ems-Kanal bis zur Schleuse Henrichenburg nicht gefangen oder verzehrt werden.

Ein Fangverbot für Aale im Dortmund-Ems-Kanal von Kilometer 1,44 bis zur Schleuse Henrichenburg (ca. 10 km) wird erlassen, um die Gesundheit der Angler zu schützen. Es gilt, bis wir aufgrund weiterer Untersuchungen Entwarnung geben können.


Für den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe steht die Gesundheit der Angler an erster Stelle. Aus diesem Grund werden wir versuchen, möglichst schnell weitere Aufklärung über die Verzehrfähigkeit von Fischen zu erreichen. Ein allgemeines Angelverbot wird jedoch grundsätzlich abgelehnt. Sollte es nötig sein, können Verzehrsempfehlungen oder Fangverbote einzelner Arten der Gesundheitsvorsorge genüge tun. Wir werden Sie umgehend an dieser Stelle informieren.


Bitte informieren Sie Ihre Vereinsmitglieder über dieses Schreiben und weisen Sie auf unsere Homepage für weitere Neuigkeiten in dieser Sache hin!


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