Kormoran-Abschusszahlen NRW

Auf der Grundlage der Kormoran-Verordnung Nordrhein-Westfalen (Kormoran-VO) vom 02.05.2006 ist es seit Herbst 2006 möglich, Kormorane an stehenden und fließenden Gewässern in einem Abstand von weniger als 100 m durch Abschuss zu töten. Der Abschuss beschränkt sich auf die Zeit vom 16. September bis zum 15. Februar und dient „dem Schutz der heimischen Tierwelt und zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden“. Rechtliche und fachliche Hinweise zu Ausnahmen und Befreiungen (gemäß §6 Kormoran-VO) finden sich in einem Erlass vom 28.08.2007.

An dieser Stelle veröffentlicht der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. die offiziellen Zahlen der in NRW geschossenen Kormorane seit Bestehen der Kormoran-Verordnung.
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