Zur Erhaltung des stark zurückgegangenen Aalbestandes plant die EU-Kommission eine Ratsverordnung, die Schutzmaßnahmen für diese Art vorsieht. Wichtiger Bestandteil wird die Erstellung von Managementplänen sein. Für NRW ist aufgrund der geografischen Bedingungen die Optimierung von Besatzmaßnahmen in diesem Zusammenhang besonders bedeutsam.
Aufgrund neuerer Erkenntnisse sind für Besatz vorgesehene Farmaale (vorgestreckte Aale) u. a. mit dem Schwimmblasenwurm (Anguillicola crassus) sowie mit dem Aalherpesvirus (HVA) infiziert. Die Haltungsbedingungen in den Aalfarmen erhöhen offensichtlich die Befallsraten.
Aus diesem Grund wird vorrangig der Besatz mit Glasaalen empfohlen. Die Verfügbarkeit der Glasaale kann jedoch eingeschränkt sein, so dass aus Kostengründen ein Besatz mit diesem Altersstadium nicht mehr sinnvoll erscheint.
In diesem Fall empfehlen wir den Besatz mit Farmaalen, die zumindest frei von Schwimmblasenwürmern sein sollten. Dieses Qualitätskriterium ist durch ein entsprechendes Gesundheitszeugnis des Lieferanten zu belegen. Kontrolluntersuchungen der jeweiligen Besatzcharge können durch die Verbände/Genossenschaften veranlasst werden. Auf diese Weise soll die Durchseuchungsrate in den Freilandbeständen verringert werden.
Informationen über Fördermöglichkeiten von Aalbesatz erfragen Sie bitte bei den Fischereiverbänden und dem Verband der Fischereigenossenschaften.
Für die zu erstellenden Aalmanagementpläne ist die Meldung jeglicher Aalbesatzmaßnahmen nach dem beiliegenden Formblatt notwendig und sinnvoll. Aalmanagementpläne dienen der Erhaltung der Aalbestände und ihrer weiteren angelfischereilichen Nutzung. Wir bitten Sie deshalb um Ihre Mitarbeit!
Bei weiteren Fragen zum Thema Aalbesatz können Sie sich an die Bezirksregierungen, die Fischereiverbände und den Verband der Fischereigenossenschaften wenden.
